Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gaudes Musik - Gitarrenunterricht, Konzerte und mehr 
(Anja und Louisa Gaudes)
Stand: Januar 2019

§ 1 Geltung:
a)
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Anja und Louisa Gaudes (im Weiteren "Auftragnehmer" genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrags bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Auftragnehmer gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
b)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Verwenden die Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, so werden diese nur dann Vetragsbestandteil, wenn die Auftragnehmer diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt:
a) 
Ihre Vertragspartner sind Anja Gaudes und Louisa Gaudes.
b) 
Der Vertrag kommt mit der Erteilung (per Anruf, Mail, Anmeldeformular, Messenger, etc.) des angebotenen Auftrages zustande.
c)
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote der Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
d)
Unmittelbar nach der Erteilung des Auftrags für Konzerte, Instrumentalunterricht, Gutscheine, Musizierstunden, etc. erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per Mail oder Post.
§ 3 Widerrufsrecht:
a)
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Auftrag erteilt wurde. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns schriftlich (über Mail oder Post) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, Ihren Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b)
Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir als Zahlungsmittel die Überweisung. Es ist daher nötig, dass Sie uns Ihre Kontodaten zu diesem Zwecke mitteilen.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir eventuell gelieferte Waren (z.B. Unterrichtsmaterial, Gutscheine etc.) wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 4 Vergütung:
a)
Für Konzerte, Instrumentalunterricht und Musizierstunden wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, sowie zuzüglich Kosten für Unterrichtsmaterial (z.B. Kurshefte, etc.), eventueller Reisekosten und Anteile an der jeweiligen Raummiete berechnet. Gemäß §19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
b) 
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen (10 Tage ab dem Tag des Rechnungsdatums)  ohne Abzug zu zahlen. 
Kurshefte, Gutscheine und sonstige gelieferte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Auftragnehmer.
c)
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmer nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Auftragnehmer, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhalten die Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass den Auftragnehmern kein Schaden entstanden ist. 
d)
Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden nach Ablauf der Widerrufsfrist storniert wird, haben die Auftragnehmer Anspruch auf 75 % des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten, wie Reisekosten). Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass die Auftragnehmer einen geringeren Schaden haben. In diesem Fall ist dieser geringere Betrag zu zahlen. Den Auftragnehmern bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. In diesem Fall ist dieser höhere Betrag zu zahlen. 
e)
Wenn das Ereignis, für das die Leistung gebucht wurde, aus folgenden Gründen ausfällt, besteht keine Verpflichtung zur Honorarzahlung:
Todesfall eines Angehörigen des Auftraggebers, schwere Erkrankung des Auftraggebers. Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Auftragnehmer.
 
§ 5 Bestimmungen für Unterrichtsmaterial:
a)
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem durch die Auftragnehmer ausgehändigten Unterrichtsmaterials um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
b) 
Den Auftragnehmern steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Aufrages gefertigten Unterrichtsmaterials zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftraggeber wird sich von den Auftragnehmern das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen. 
c)
Die Auftragnehmer übertragen jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Unterrichtsmaterial auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Kopien, Scannen oder durch andere elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) des Unterrichtsmaterials bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
d)
Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung des Unterrichtsmaterials im Nachhinein, gleich welcher Form vorliegend, durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmer erfolgen. Dies gilt auch für Dateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. 
e)
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises über.
f)
Erteilen die Auftragnehmer die Genehmigung zu einer Verwertung des Unterrichtsmaterials, so können sie verlangen, als Urheber der Werke genannt zu werden. Machen die Auftragnehmer von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Auftragnehmer zum Schadensersatz.
§ 6 Haftung/Gefahrübergang:
a)
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haften die Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
b)
Für Schäden oder Verlust haften die Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
c)
Liefertermine für Unterrichtsmaterial und Gutscheine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von den Auftragnehmern bestätigt worden sind. Die Auftragnehmer haften für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d)
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Auftragnehmer nicht zu vertreten haben (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc.) keiner der beiden Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
e)
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach der gebuchten Leistung (Konzert, Instrumentalunterricht, Musizierstunden) oder der Ablieferung von Unterrichtsmaterial und Gutscheinen bei den Auftragnehmern eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Leistungen sowie Unterrichtsmaterial und Gutscheine als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 7 Datenschutz:
a)
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Auftragnehmer verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Weitere Informationen erhält der Auftraggeber im Informationsblatt "Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)" (zu finden unter www.gaudes-musik.de/datenschutzhinweise oder der Anmeldung und dem Vertrag beiliegend).
§ 8 Schlussbestimmung/ Salvatorische Klausel:
a)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b)
Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
c)
Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
d)
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
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